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Kleinreparatur: Türschloss – Wer trägt die Kosten – …

War das Türschloss schon vor Beginn des Mietverhältnisses beschädigt und wird erst während der Mietzeit vom Vermieter repariert? In diesem Fall ist die Kleinreparaturklausel nicht einschlägig. Der Mieter würde hierdurch nämlich mit seinen Gewährleistungsrechten ausgeschlossen ( BGH, Urteil vom 06.05.1992, Az: VIII ZR 129/91 ).

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